ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von B&S Media GmbH (Alyza.ai)
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der B&S Media GmbH, Hannover (nachfolgend "ANBIETER" genannt) und ihren KUNDEN (nachfolgend "KUNDE" genannt) über die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen des ANBIETERS geschlossen werden.
1.2 Die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN finden keine Anwendung, es sei denn, der ANBIETER hat ihrer (teilweisen) Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ab.
2. Gegenstand des Vertrages
2.1 Der ANBIETER bietet KI-gestützte Softwarelösungen zur Analyse, Optimierung und Automatisierung von Kundeninteraktionen an. Die Leistungen können insbesondere Interaction Analytics, KI-Assistenten, Wissensmanagement, Qualitätsmanagement, Coaching- und Trainingslösungen sowie die Automatisierung von Kundenserviceprozessen umfassen. Die konkret mit dem KUNDEN vereinbarten Produkte, Leistungen und Leistungsumfänge ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und/oder ergänzenden Vereinbarungen.
2.2 Der ANBIETER stellt dem KUNDEN verschiedene Schnittstellen zur Nutzung seiner Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung, wie z.B. API, Frontend, E-Mail oder Voice. Die Schnittstellen sind entsprechend den technischen Voraussetzungen und Anforderungen zu nutzen, wie sie in der jeweiligen Dokumentation des ANBIETERS im Einzelnen beschrieben sind.
2.3 Der ANBIETER ist berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
2.4 Der ANBIETER ist bestrebt, seine Produkte und Dienstleistungen ständig zu verbessern und weiterzuentwickeln. Der ANBIETER behält sich daher das Recht vor, Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen seiner Leistungen vorzunehmen, soweit diese für den KUNDEN zumutbar sind und die vertraglich vereinbarte Funktionalität oder Qualität nicht wesentlich beeinträchtigen. Ein Anspruch auf die Optimierung der Produkte und Dienstleistungen besteht dadurch nicht.
3. Abschluss des Vertrags
3.1 Die Darstellung von Produkten und Dienstleistungen auf der Website oder in anderen Medien dient lediglich als Aufforderung an den KUNDEN, eine Anfrage zu stellen und stellt kein bindendes Angebot dar.
3.2 Der KUNDE kann eine Anfrage bezüglich der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen des ANBIETERS oder einer Demo derselben stellen, indem er das auf der Website des ANBIETERS bereitgestellte Kontaktformular ausfüllt und absendet oder eine schriftliche Bestellung per E-Mail oder auf anderem Wege an den ANBIETER sendet. Solche Anfragen stellen keine verbindliche Vertragserklärung dar.
3.3 Nach Erhalt einer Anfrage sendet der ANBIETER dem KUNDEN per E-Mail ein schriftliches Angebot , das alle vertragsrelevanten Informationen enthält und ein verbindliches Vertragsangebot darstellt. Angebote sind 30 Tage lang gültig.
3.4 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der KUNDE das Angebot annimmt. Die Annahme kann nach Maßgabe des § 126 b BGB in Textform (z.B. per E-Mail) erklärt werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise für die Produkte und Dienstleistungen des ANBIETERS ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des ANBIETERS, die dem KUNDEN zur Verfügung gestellt wird. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
4.2 Preisanpassungen können vom ANBIETER vorgenommen werden, wenn sich nach Vertragsabschluss wesentliche Kostenfaktoren erheblich ändern (z.B. durch Versorgungsengpässe oder Inflation). Dies gilt sowohl für Preiserhöhungen als auch für Preisnachlässe. Die Preiserhöhungen dürfen maximal 7 % betragen. Solche Anpassungen werden dem KUNDEN mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung hat der KUNDE das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung zu kündigen, andernfalls gilt die Preiserhöhung als angenommen.
4.3 Der ANBIETER stellt dem KUNDEN monatlich eine Rechnung über die in Anspruch genommenen Produkte und Dienstleistungen aus. Die Rechnung wird dem KUNDEN per E-Mail zugesandt oder in einem elektronischen Kundenportal zur Verfügung gestellt.
4.4 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des KUNDEN durch Überweisung. Der ANBIETER ist berechtigt, die Zahlungsweise jederzeit zu ändern oder einzuschränken.
4.5 Kommt der KUNDE in Zahlungsverzug, ist der ANBIETER berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie einen Verzugsschaden in Höhe von 40,00 € zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Der ANBIETER ist ferner berechtigt, die Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise einzustellen oder zu sperren, bis der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
4.6 Der KUNDE ist zur Aufrechnung gegen die Ansprüche des ANBIETERS oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom ANBIETER anerkannt worden sind.
5. Nutzungsrechte
5.1 Der ANBIETER räumt dem KUNDEN für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Produkte und Leistungen des ANBIETERS für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Der KUNDE verpflichtet sich, die Produkte und Leistungen des ANBIETERS ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen und sie Dritten nicht zugänglich zu machen.
5.2 Der KUNDE ist nicht berechtigt, die Produkte und Leistungen des ANBIETERS zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen, zu modifizieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu bearbeiten, es sei denn, dies wird vom ANBIETER ausdrücklich gestattet oder ist gesetzlich zulässig.
5.3 Der KUNDE ist nicht berechtigt, die Produkte und Leistungen des ANBIETERS an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu verleasen oder anderweitig zu übertragen, es sei denn, dies wird vom ANBIETER ausdrücklich gestattet oder ist gesetzlich zulässig.
5.4 Der KUNDE ist verpflichtet, die Produkte und Dienstleistungen des ANBIETERS nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, den vertraglichen Bestimmungen und den Anweisungen des ANBIETERS zu nutzen. Insbesondere ist der KUNDE verpflichtet, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte zu beachten und zu schützen.
5.5 Der KUNDE ist verpflichtet, die auf oder in den Produkten und Dienstleistungen des ANBIETERS enthaltenen Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und sonstigen Eigentumshinweise unverändert beizubehalten. Er darf sie nicht entfernen, unkenntlich machen oder verändern. Der KUNDE hat den ANBIETER unverzüglich zu informieren, wenn er von einer Verletzung der Rechte des ANBIETERS oder seiner Lizenzgeber durch Dritte Kenntnis erlangt.
5.6 Der ANBIETER behält sich alle Rechte an den Produkten und Dienstleistungen des ANBIETERS vor, soweit sie nicht ausdrücklich dem KUNDEN eingeräumt werden. Der KUNDE erkennt an, dass die Produkte und Dienstleistungen des ANBIETERS urheberrechtlich geschützt sind und auf dem geistigen Eigentum des ANBIETERS oder seiner Lizenzgeber beruhen.
6. Pflichten und Mitwirkung des KUNDEN
6.1 Der KUNDE ist verpflichtet, dem ANBIETER alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
6.2 Der KUNDE ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen und Anforderungen für die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen des ANBIETERS zu erfüllen und aufrecht zu erhalten. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung von geeigneter Hardware, Software, Internetanbindung und Stromversorgung.
6.3 Der KUNDE ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu den Produkten und Dienstleistungen des ANBIETERS geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der KUNDE ist für alle Aktivitäten, die unter seinem Zugang stattfinden, verantwortlich. Der KUNDE hat den ANBIETER unverzüglich zu informieren, wenn er einen Missbrauch seines Zugangs vermutet oder feststellt.
6.4 Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER bei der Erbringung der Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen und jede erforderliche Mitwirkung zu leisten.
6.5 Der KUNDE ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen und Produkte bei Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel, Fehler oder Störungen dem ANBIETER schriftlich zu melden.
6.6 Nach Implementierung der Dienstleistung oder des Produktes durch den ANBIETER ist der KUNDE für die ordnungsgemäße Inbetriebnahme in seiner Organisation verantwortlich. Der ANBIETER stellt nur sicher, dass der vereinbarte Funktionsumfang der Dienstleistung oder des Produktes dem vereinbarten Umfang entspricht. Der KUNDE hat dafür Sorge zu tragen, dass er u.a. über die entsprechende Software, den Server, die Netzanbindung oder sonstige Voraussetzungen für die Leistung oder das Produkt verfügt.
6.7 Der KUNDE ist verpflichtet, die Produkte und Leistungen des ANBIETERS regelmäßig zu prüfen und etwaige Mängel, Fehler oder Störungen dem ANBIETER unverzüglich zu melden und diese bestmöglich zu beschreiben und zu dokumentieren.
6.8 Der KUNDE ist verpflichtet, Schäden, die durch die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen des ANBIETERS entstehen oder drohen, dem ANBIETER unverzüglich anzuzeigen und alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
6.9 Der KUNDE gewährt dem ANBIETER das Recht, seinen Namen und sein Logo zu Werbezwecken zu verwenden.
7. Garantie und Support
7.1 Der ANBIETER gewährleistet, dass die Produkte und Dienstleistungen des ANBIETERS die vertraglich vereinbarte Funktionalität und Qualität aufweisen und frei von Rechtsmängeln sind.
7.2 Der ANBIETER ist verpflichtet, die gemeldeten Mängel, Fehler oder Störungen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen oder zu beheben. Der ANBIETER hat das Recht, die Art der Mängelbeseitigung oder Nachbesserung nach eigenem Ermessen zu bestimmen, sei es durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Umgehungslösung oder Neuerstellung.
7.3 Der KUNDE hat dem ANBIETER die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu gewähren und ihm alle erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
7.4 Die Gewährleistungsansprüche des KUNDEN verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche oder Ansprüche aus einer Garantie handelt.
7.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel, der Fehler oder die Störung auf eine unsachgemäße Verwendung, Veränderung, Beschädigung oder einen Eingriff des KUNDEN oder eines Dritten in die Produkte oder Leistungen des ANBIETERS zurückzuführen ist oder wenn der KUNDE seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist.
7.6 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der durch die Produkte oder Dienstleistungen des ANBIETERS bereitgestellten oder verarbeiteten Informationen, Daten oder Inhalte, es sei denn, der ANBIETER hat dies ausdrücklich garantiert.
7.7 Der ANBIETER bietet Supportleistungen für die ausgewählten Produkte und Dienstleistungen an.
7.8 Supportanfragen können per E-Mail an den ANBIETER gesendet werden. Der ANBIETER wird sich bemühen, die Supportanfragen innerhalb angemessener Zeit zu beantworten und etwaige Fehler oder eingeschränkte Zugänge zum Dienst zu beheben. Der Support ist in der Regel von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen in Deutschland) zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr (Mitteleuropäische Standardzeit, GMT+1 während der Winterzeit bzw. GMT+2 während der Sommerzeit) erreichbar. Der KUNDE hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit, es sei denn, es wird ein Service Level Agreement (SLA) zwischen den Parteien geschlossen.
7.9 KUNDE erkennt an und akzeptiert, dass es Fälle geben kann, in denen der Dienst nicht verfügbar oder seine Erreichbarkeit eingeschränkt ist. Solche Fälle können auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wie z.B. (aber nicht beschränkt auf):
- Routine- oder Notfallwartung;
- Updates, Upgrades oder andere Entwicklungsaktivitäten; oder
- Technische Ausfälle der zugrunde liegenden Software, Ausrüstung, Dienste oder Infrastruktur (z. B. Telekommunikationsverbindung, Netzüberlastung oder Verzögerungen), die den ANBIETER oder Drittanbieter betreffen.
- Externe Ereignisse, die das System, die Dienste oder die Produkte des ANBIETERS beeinträchtigen (z.B. Angriffe durch Schadsoftware oder andere schädliche Software, DDoS-Angriffe usw.)
7.10 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit des Dienstes für den KUNDEN einzuschränken oder auszusetzen, wenn nach vernünftigem Ermessen des ANBIETERS:
- der KUNDE gegen diese Bedingungen verstößt, einschließlich seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung der Gebühren; oder
- die Einschränkung oder Aussetzung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung des Dienstes, der Interoperabilität, des Datenschutzes oder zur Durchführung von Arbeiten, die für den Betrieb oder die technischen Anforderungen wesentlich sind, erforderlich ist.
7.11 Zusätzlich zu den Bedingungen dieses Vertrags kann ein individuelles Service Level Agreement (SLA) vereinbart werden. Die Bedingungen des Service Level Agreements gehen den hier getroffenen Vereinbarungen in Bezug auf die dem KUNDEN angebotene Betreuung uneingeschränkt vor.
7.12 Das Service Level Agreement (SLA) wird dem KUNDEN zur Verfügung gestellt.
8. Haftung
8.1 Der ANBIETER haftet für Schäden, die dem KUNDEN durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen infolge einer schuldhaften Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten entstehen, nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
8.3 Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet der ANBIETER nur, wenn er
8.3.1eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden,
8.3.2 gegen eine Bestimmung der DSGVO verstoßen hat oder
8.3.3 eine andere gesetzliche Vorschrift, wenn und soweit diese eine Haftung zwingend vorschreibt oder eine Haftungsbeschränkung und/oder einen Haftungsausschluss nicht zulässt.
8.4 Die Haftung des ANBIETERS für Datenverlust oder -beschädigung ist auf die Wiederherstellungskosten beschränkt, die bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den KUNDEN angefallen wären.
8.5 Die Haftung des ANBIETERS für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.6 Im Falle eines Verstoßes gegen das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ist die Haftung des ANBIETERS auf den nachgewiesenen Schaden beschränkt. Der ANBIETER haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
8. 7Der ANBIETER haftet für einen Verstoß gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insoweit, als im Falle eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung die Haftung des ANBIETERS auf den Schaden begrenzt ist, der durch die unzulässige Verarbeitung gemäß der DSGVO verursacht wurde.
8.8 Ist der ANBIETER der Datenverarbeiter, so haftet er nur dann für den durch die Verarbeitung verursachten Schaden, wenn er seine Pflichten nach der DSGVO, die speziell für Auftragsverarbeiter gelten, nicht erfüllt hat oder wenn er unter Missachtung oder entgegen den rechtmäßigen Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen gehandelt hat. Der ANBIETER ist von der Haftung befreit, wenn er nachweisen kann, dass er in keiner Weise für das den Schaden verursachende Ereignis verantwortlich ist.
8.9 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS.
8.10 Der KUNDE ist verpflichtet, Schäden, die durch die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen des ANBIETERS entstehen oder drohen, dem ANBIETER unverzüglich anzuzeigen und alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
9. Haftungsfreistellung
9.1 Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer Verletzung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten des KUNDEN beruhen.
9.2 Die Freistellung umfasst alle Schäden, Kosten und Aufwendungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die dem ANBIETER durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Anspruch auf einem Verschulden des ANBIETERS beruht.
9.3 Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter unverzüglich zu unterrichten und dem ANBIETER alle für die Abwehr der Ansprüche notwendigen Informationen, Unterlagen und Hilfestellungen zu geben.
9.4 Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn die Ansprüche Dritter auf einer schuldhaften Verletzung durch den ANBIETER oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.5 Der Haftungsausschluss bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in Kraft.
9.6 Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte ist der ANBIETER berechtigt, den KUNDEN unverzüglich zu informieren und ihn in angemessenem Umfang an der Abwehr der Ansprüche zu beteiligen. Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER nach besten Kräften bei der Abwehr der Ansprüche zu unterstützen.
9.7 Die Haftungsfreistellung erstreckt sich auf alle Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen durch den KUNDEN gegen den ANBIETER geltend gemacht werden, insbesondere auf Ansprüche wegen Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr.
10.3 Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
10.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt;
- eine Partei zahlungsunfähig wird oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird;
- der ANBIETER aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, länger als sechs Monate nicht in der Lage ist oder unzumutbar behindert wird, seine Leistungen zu erbringen.
10.5 Die Kündigung bedarf der Textform im Sinne des § 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Von einer autorisierten Stelle.
10.6 Mit Beendigung des Vertrages erlöschen die dem KUNDEN eingeräumten Nutzungsrechte an den Produkten und Leistungen des ANBIETERS. Der KUNDE hat alle Kopien, Dokumente und Daten, die sich auf die Produkte und Leistungen des ANBIETERS beziehen, zu löschen oder an den ANBIETER zurückzugeben.
11. Datenschutz und -nutzung
11.1 Der ANBIETER verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des KUNDEN und seiner EndKUNDEN, die im Rahmen der Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.
11.2 Der ANBIETER wird die personenbezogenen Daten des KUNDEN und seiner EndKUNDEN nur zum Zwecke der Vertragserfüllung verwenden und nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur Erbringung der Leistungen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
11.3 Der ANBIETER wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die personenbezogenen Daten des KUNDEN und seiner Endkunden vor unberechtigtem Zugriff, Verlust, Zerstörung oder Manipulation zu schützen.
11.4 Der ANBIETER wird dem KUNDEN auf Verlangen Auskunft über die bei ihm gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen und diese Daten berichtigen, sperren oder löschen, soweit dies gesetzlich möglich und erforderlich ist.
11.5 Der KUNDE ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Verhältnis zu seinen Endkunden verantwortlich. Insbesondere hat der KUNDE die erforderlichen Einwilligungen einzuholen, die Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten und die Informationspflichten zu erfüllen.
11.6 Der KUNDE stellt den ANBIETER von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den KUNDEN beruhen.
11.7 Der KUNDE ist ausschließlich dafür verantwortlich, dass alle Daten mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die geltenden Datenschutzgesetze. Diese Verantwortung umfasst die Einholung aller erforderlichen Zustimmungen und Lizenzen von Dritten für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung von Daten, einschließlich jeglicher Verarbeitung oder Nutzung durch den ANBIETER in Verbindung mit den Diensten. Der KUNDE erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der ANBIETER keine Verantwortung für Verluste oder Schäden trägt, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Klausel durch den KUNDEN ergeben.
11.8 Der KUNDE verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Integrität aller Daten zu schützen und eine wesentliche Verfälschung oder einen Verlust dieser Daten zu verhindern. Der ANBIETER übernimmt unter keinen Umständen die Verantwortung oder Haftung für Datenverluste, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen. Darüber hinaus kann der ANBIETER nicht für Folgeschäden oder andere indirekte oder besondere Schäden haftbar gemacht werden, die der KUNDE oder ein Dritter im Zusammenhang mit verlorenen, beschädigten oder korrumpierten Daten oder Inhalten erleidet.
11.9 Der KUNDE gewährt dem ANBIETER hiermit eine unwiderrufliche, nicht ausschließliche, gebührenfreie, unbefristete, unterlizenzierbare, weltweite Lizenz zur Nutzung, Änderung, Anpassung oder Genehmigung der Nutzung, Änderung oder Anpassung von Daten in dem Umfang, der für die Erbringung von Dienstleistungen an den KUNDEN gemäß diesen Bedingungen erforderlich ist. Der ANBIETER darf die Daten auch im Namen des KUNDEN nutzen, ändern oder anpassen.
11.10 Der KUNDE versichert und garantiert, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt oder erworben hat, um dem ANBIETER die Lizenz an den Daten zu erteilen. Indem er dem ANBIETER über den Dienst Daten übermittelt oder übermitteln lässt, erkennt der KUNDE an und erklärt sich damit einverstanden, dass der ANBIETER eigene Ideen entwickeln kann, die den übermittelten Daten ähnlich oder mit ihnen identisch sein können. Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass der ANBIETER wegen einer angeblichen oder tatsächlichen Verletzung oder widerrechtlichen Aneignung von Eigentums- oder anderen Rechten an den übermittelten Daten nicht in Anspruch genommen werden kann.
11.11 Der ANBIETER hat alle Eigentumsrechte, Titel und Interessen an allen anonymisierten, aggregierten Daten, die aus der Nutzung der Dienste oder Produkte durch den KUNDEN abgeleitet werden (Nutzungsdaten).
12. Ergänzende Vereinbarungen
12.1 Diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN können Bestandteil von Zusatzvereinbarungen (Rahmenvertrag oder Angebotsblatt (aber nicht darauf beschränkt)) zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN sein, in denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen des ANBIETERS geregelt sind.
12.2 Für die einzelnen Produkte und Dienstleistungen, die der KUNDE vom ANBIETER bezieht, können Zusatzvereinbarungen (z.B. Rahmenvertrag oder Angebotsblatt (aber nicht nur)) abgeschlossen werden, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen oder modifizieren. Diese Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien unterzeichnet sind.
13. Rangfolge
13.1 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzenden Vereinbarungen des ANBIETERS gehen die Bestimmungen der ergänzenden Vereinbarungen vor.
13.2 Bestehen die ergänzenden Vereinbarungen aus Anlagen, Anhängen oder Annexen, so haben diese Dokumente Vorrang vor den eigentlichen ergänzenden Vereinbarungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14. Vertragsstrafen
14.1 Für den Fall, dass der KUNDE eine seiner vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt (z.B. Verschweigen der Insolvenz, Weitergabe von Daten an Dritte oder Wettbewerber, unberechtigte Weitergabe von Daten an den ANBIETER, die der Zustimmung Dritter bedürfen), verpflichtet er sich, an den ANBIETER eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % des Nettorechnungsbetrages pro Werktag der Vertragsverletzung, maximal jedoch 5 % des Nettorechnungsbetrages zu zahlen.
14.2 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt dem ANBIETER vorbehalten. Die Vertragsstrafe ist auf einen solchen Schadensersatzanspruch anzurechnen, gilt aber weiterhin neben der Erfüllung.
14.3 Der ANBIETER ist berechtigt, neben der Erfüllung die Vertragsstrafe zu verlangen.
14.4 Die Vertragsstrafe ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Die Zahlungsaufforderung kann durch ein Urteil, Rechnungsstellung o.ä. durch den ANBIETER erfolgen.
14.5 Der KUNDE behält sich die Anfechtung der Vertragsstrafe vor, wenn er nachweisen kann, dass die Vertragsverletzung nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist oder dem ANBIETER kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
15. Vertraulichkeit
15.1 Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, Daten und Unterlagen, die sie im Rahmen der Vertragserfüllung von der anderen Partei erhalten oder die ihnen sonst bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
15.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, Daten oder Unterlagen, die
- zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt oder zugänglich waren oder danach ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt oder zugänglich wurden;
- von der offenlegenden Partei rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, der nicht durch eine entsprechende Geheimhaltungspflicht gebunden ist;
- von der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt oder entdeckt wurden, ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen, Daten oder Unterlagen der anderen Partei;
- aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, die offenlegende Partei informiert die andere Partei im Voraus und gibt ihr die Möglichkeit, der Offenlegung zu widersprechen.
15.3 Die Parteien werden die vertraulichen Informationen, Daten und Unterlagen nur ihren Mitarbeitern, Beratern oder Erfüllungsgehilfen zugänglich machen, die diese für die Erfüllung des Vertrages benötigen und ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
15.4 Die Parteien werden die vertraulichen Informationen, Daten und Unterlagen angemessen vor dem Zugriff, der Nutzung oder der Vervielfältigung durch unbefugte Dritte schützen.
15.5 Die Parteien werden die vertraulichen Informationen, Daten und Unterlagen auf Verlangen der anderen Partei unverzüglich zurückgeben oder vernichten, soweit sie nicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder kraft Gesetzes aufbewahrt werden müssen.
15.6 Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auf die gesamte Vertragslaufzeit und bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
15.7 Im Falle eines Verstoßes gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung stehen der verletzenden Partei Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu. Die verletzende Partei stellt die verletzte Partei von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung frei.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail, soweit in diesen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN nichts anderes bestimmt ist.
16.2 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommt.
16.3 Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
16.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hannover, soweit der KUNDE Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der ANBIETER ist jedoch auch berechtigt, den KUNDEN an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
16.5 Der ANBIETER darf in seinen Marketing- und Werbematerialien auf die Geschäftsbeziehung mit dem KUNDEN hinweisen, sofern der KUNDE vorher schriftlich zugestimmt hat.
16.6 Alle nach diesem Vertrag erforderlichen Mitteilungen und Erklärungen bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail, soweit in diesen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN nichts anderes bestimmt ist.
16.7 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn dies aufgrund von Änderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktverhältnisse erforderlich wird. Die geänderten ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN werden dem KUNDEN mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich zugesandt. Widerspricht der KUNDE den geänderten ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, so gelten die geänderten ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN als angenommen. Auf diese Folge wird der ANBIETER den KUNDEN in der Mitteilung besonders hinweisen.
16.8 Gegen Ansprüche des ANBIETERS kann der KUNDE nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
16.9 Der KUNDE kann ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
16.10 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich.
16.11 Der KUNDE ist verpflichtet, seine Kontaktdaten, insbesondere seine E-Mail-Adresse und Postanschrift, auf dem aktuellen Stand zu halten. Nachrichten, die an die zuletzt bekannten Kontaktdaten gesendet werden, gelten als zugegangen.
16.12 Der ANBIETER ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen oder Dritte zu übertragen. Der ANBIETER wird den KUNDEN vorab über eine solche Übertragung informieren und ihm die Möglichkeit geben, der Übertragung innerhalb einer angemessenen Frist zu widersprechen.
16.13 Der ANBIETER ist grundsätzlich frei, den Erfüllungsort zu verlegen oder zu ändern.
16.14 Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass Software und andere Technologien, die der ANBIETER zur Erbringung von Dienstleistungen einsetzt, den Exportkontrollgesetzen und -vorschriften unterliegen können. Der KUNDE verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportkontrollgesetze und -vorschriften einzuhalten.
16.15 Der Rahmenvertrag, das Angebotsblatt und insbesondere seine Anhänge, Anlagen oder sonstigen Beilagen, einschließlich dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Der gesamte Vertrag kann aus verschiedenen Konstellationen der vorgenannten Dokumente bestehen. Es ist nicht verbindlich, dass ein Vertrag zwischen den Parteien alle hier genannten Dokumente enthält.
16.16 Hat der KUNDE neben den deutschen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ebenfalls ein gleichartiges Dokument in englischer Sprache erhalten, hat das Dokument in englischer Sprache Vorrang. Dies gilt auch für alle anderen übermittelten Dokumente, die in englischer Sprache vorliegen.
Datum des Inkrafttretens: May 13th 2024